IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V
Minimieren Sie Compliance-Risiken und schützen Sie Ihre Praxis vor Sanktionen. Strategische Lösungen für Entscheider im Gesundheitswesen.

Über uns
ADVISORI ist Ihr Experte für IT-Sicherheit im Gesundheitswesen. Mit jahrelanger Erfahrung unterstützen wir Arztpraxen und medizinische Einrichtungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit.
Unsere Mission
Wir machen IT-Sicherheit für medizinische Einrichtungen verständlich und umsetzbar. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Patientendaten optimal zu schützen.
Unser Team
Unser Team besteht aus erfahrenen IT-Sicherheitsexperten mit spezifischem Know-how im Gesundheitswesen. Wir verstehen sowohl die technischen als auch die regulatorischen Anforderungen und können Ihnen praxisnahe Lösungen anbieten.
Warum ADVISORI?
- Spezialisierung auf das Gesundheitswesen
- Umfassende Erfahrung mit §390 SGB V
- Praxisnahe und verständliche Lösungen
- Persönliche Betreuung und Support
- Zertifizierte IT-Sicherheitsexperten
Zertifikate, Partner und mehr










Wir sind stolz auf unsere Partnerschaften und Zertifizierungen, die unsere Expertise und Qualität im Bereich IT-Sicherheit unterstreichen.
Rechtliche Grundlage
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V definiert verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit in medizinischen Einrichtungen. Diese App hilft Ihnen, die Einhaltung dieser Anforderungen zu überprüfen und zu dokumentieren.
Für wen gilt die Richtlinie?
Die IT-Sicherheitsrichtlinie gilt für alle Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Was sind die Fristen?
Die Umsetzungsfrist für die grundlegenden Anforderungen endete am 1. Januar 2023. Für weitergehende Anforderungen gelten je nach Praxisgröße unterschiedliche Fristen.
Was droht bei Nichteinhaltung?
Bei Nichteinhaltung der IT-Sicherheitsrichtlinie können Sanktionen wie Honorarkürzungen oder im schlimmsten Fall der Entzug der Zulassung drohen.
Funktionen unserer APP
Unsere IT-Sicherheitsbewertung bietet Ihnen zahlreiche Funktionen für die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V
Selbstbewertung
Bewerten Sie Ihre IT-Sicherheitslage selbstständig anhand der offiziellen Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie
Praxisgrößen-Anpassung
Die Bewertung wird automatisch an die Größe Ihrer Praxis angepasst, gemäß den Vorgaben der Richtlinie
Offline-Nutzung
Installieren Sie die App auf Ihrem Gerät und nutzen Sie sie auch ohne Internetverbindung
Ergebnisbericht
Erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit Handlungsempfehlungen und Umsetzungshinweisen
Dokumentation
Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen zur IT-Sicherheit und erfüllen Sie so die Nachweispflichten
Expertenunterstützung
Bei Bedarf können Sie direkt Kontakt zu unseren IT-Sicherheitsexperten aufnehmen
Starten Sie Ihre IT-Sicherheitsbewertung
In wenigen Minuten erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer IT-Sicherheitslage und konkrete Handlungsempfehlungen.
Unsere Angebote
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V
Basis-Paket
Für kleine Praxen bis 5 Mitarbeiter
ab 4.000 €
zzgl. MwSt.
- IT-Sicherheitsanalyse vor Ort
- Dokumentation gemäß §390 SGB V
- Basis-Schulung für Mitarbeiter
- Handlungsempfehlungen
Standard-Paket
Für mittlere Praxen bis 10 Mitarbeiter
ab 7.500 €
zzgl. MwSt.
- Umfassende IT-Sicherheitsanalyse
- Vollständige Dokumentation
- Premium-Schulung für Mitarbeiter
- Detaillierte Handlungsempfehlungen
- Notfallkonzept
Premium-Paket
Für große Praxen ab 10 Mitarbeiter
ab 15.000 €
zzgl. MwSt.
- Tiefgreifende IT-Sicherheitsanalyse
- Umfassende Dokumentation
- Enterprise-Schulung für Mitarbeiter
- Maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen
- Notfallkonzept & Wiederherstellungsplan
- Jährliche Überprüfung
Enterprise-Paket
Für Praxisverbünde und große MVZs
ab 25.000 €
zzgl. MwSt.
- Alle Leistungen des Premium-Pakets
- Penetrationstest der IT-Infrastruktur
- Implementierungsunterstützung
- Quartalsweise Überprüfung (1 Jahr)
- Persönlicher IT-Sicherheitsberater
Benötigen Sie ein individuelles Angebot? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Schulungen
Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Ihr Praxisteam gemäß den Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie
Individuelle-Schulung IT-Sicherheit
Grundlegende Schulung zu den wichtigsten IT-Sicherheitsthemen gemäß §390 SGB V.
- Grundlagen der IT-Sicherheit
- Umgang mit Patientendaten
- Erkennen von Phishing-Angriffen
- Sichere Passwörter
- Zertifikat für jeden Teilnehmer
ab 320 €
pro Person und zzgl. MwSt.
Premium-Schulung IT-Sicherheit
Umfassende Schulung für alle Mitarbeiter zu den wichtigsten IT-Sicherheitsthemen gemäß §390 SGB V mit praktischen Übungen.
- Alle Inhalte der Basis-Schulung
- Praktische Übungen
- Notfallmaßnahmen
- Cybersecurity Awareness
- Zertifikat für jeden Teilnehmer
Kontakt
Haben Sie Fragen zur IT-Sicherheitsrichtlinie oder benötigen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie uns!
Kontaktinformationen
Telefon
+49 (0)69 - 913113-01Adresse
ADVISORI FTC GmbH
Kaiserstraße 44
60329 Frankfurt am Main
Kontaktformular
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V
Welche strategischen Risiken entstehen durch die IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V für Praxisinhaber?
Die IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V stellt ein erhebliches strategisches Risiko für Praxisinhaber und Geschäftsführer dar. Bei Nichteinhaltung drohen finanzielle Sanktionen (Honorarkürzungen), rechtliche Konsequenzen und im Extremfall der Entzug der Zulassung. Darüber hinaus können Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Patienten entstehen. Für Führungskräfte besteht zudem ein persönliches Haftungsrisiko, da sie für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich sind. Eine strategische Umsetzung der Richtlinie ist daher essenziell für die Risikominimierung und den langfristigen Praxiserfolg.
Wie kann ich als Entscheider die Compliance mit der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V sicherstellen?
Als Entscheider sollten Sie einen strukturierten Compliance-Ansatz verfolgen: 1) Führen Sie eine Risikobewertung durch, um den aktuellen Stand zu ermitteln. 2) Entwickeln Sie eine strategische Roadmap mit klaren Verantwortlichkeiten und Meilensteinen. 3) Stellen Sie ausreichende Ressourcen (Budget, Personal) bereit. 4) Implementieren Sie ein kontinuierliches Monitoring und Reporting. 5) Dokumentieren Sie alle Maßnahmen sorgfältig für Nachweiszwecke. Unsere Executive-Beratung unterstützt Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Compliance-Strategie, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.
Welche Investitionen sind für die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V zu kalkulieren?
Die Investitionen für die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V umfassen sowohl direkte als auch indirekte Kosten. Direkte Kosten beinhalten Ausgaben für Hardware (ca. 5.000-15.000€), Software (ca. 2.000-8.000€ jährlich), externe Dienstleistungen (ca. 4.000-25.000€) und Schulungen (ca. 2.000-5.000€). Indirekte Kosten entstehen durch interne Ressourcenbindung und Prozessanpassungen. Die genaue Höhe hängt von der Praxisgröße, dem aktuellen IT-Sicherheitsniveau und dem gewählten Implementierungsansatz ab. Unsere Festpreispakete bieten Planungssicherheit und einen klaren ROI durch Risikominimierung, Effizienzsteigerung und Vermeidung potenzieller Sanktionen.
Wie kann ich die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V in meine strategische Planung integrieren?
Die Integration der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V in Ihre strategische Planung erfordert einen ganzheitlichen Ansatz: 1) Betrachten Sie Compliance nicht isoliert, sondern als Teil Ihrer Gesamtstrategie. 2) Nutzen Sie die Umsetzung als Chance für eine umfassende Modernisierung Ihrer IT-Infrastruktur. 3) Entwickeln Sie einen Mehrjahresplan mit klaren Investitionsphasen. 4) Berücksichtigen Sie Synergien mit anderen Compliance-Anforderungen (z.B. DSGVO). 5) Etablieren Sie IT-Sicherheit als kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Unsere Executive-Beratung unterstützt Sie bei der Entwicklung einer integrierten Strategie, die sowohl Compliance-Anforderungen erfüllt als auch Ihre langfristigen Geschäftsziele unterstützt.
Welche Verantwortung tragen Praxisinhaber und Geschäftsführer persönlich für die Einhaltung der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V?
Als Praxisinhaber oder Geschäftsführer tragen Sie eine direkte persönliche Verantwortung für die Einhaltung der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V. Diese Verantwortung umfasst die Organisationspflicht (angemessene Maßnahmen ergreifen), die Auswahlpflicht (qualifiziertes Personal einsetzen), die Aufsichtspflicht (Kontrolle der Umsetzung) und die Dokumentationspflicht. Bei Verstößen können Sie persönlich haftbar gemacht werden, was finanzielle Konsequenzen und im Extremfall strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann. Eine delegierte Verantwortung an IT-Dienstleister entbindet Sie nicht von Ihrer Gesamtverantwortung. Unsere Executive-Beratung hilft Ihnen, Ihre persönlichen Haftungsrisiken zu minimieren.
Wie kann ich die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V als Wettbewerbsvorteil nutzen?
Die proaktive Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V bietet strategische Wettbewerbsvorteile: 1) Differenzierung durch nachweisbare IT-Sicherheit, die das Vertrauen von Patienten und Kooperationspartnern stärkt. 2) Risikominimierung und Vermeidung von Reputationsschäden durch Sicherheitsvorfälle. 3) Effizienzsteigerung durch modernisierte IT-Prozesse. 4) Attraktivität als Arbeitgeber durch moderne und sichere Arbeitsumgebung. 5) Bessere Verhandlungsposition gegenüber Kostenträgern und Versicherungen. Unsere strategische Beratung unterstützt Sie dabei, die Compliance-Anforderungen in Ihre Unternehmensstrategie zu integrieren und als Differenzierungsmerkmal zu positionieren.
Welche Fristen müssen Entscheider bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V beachten?
Für Entscheider sind folgende Fristen kritisch: Die grundlegenden Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V mussten bereits bis zum 1. Januar 2023 umgesetzt sein. Für weitergehende Anforderungen gelten gestaffelte Fristen: Für Praxen der Größe S bis zum 1. Januar 2024, für Praxen der Größe M bis zum 1. Juli 2023 und für Praxen der Größe L bis zum 1. April 2023. Versäumte Fristen erhöhen das Risiko von Sanktionen erheblich. Unsere Empfehlung für Führungskräfte: Entwickeln Sie umgehend einen priorisierten Umsetzungsplan mit klaren Meilensteinen und dokumentieren Sie alle bereits ergriffenen Maßnahmen, um bei Kontrollen Ihre Compliance-Bemühungen nachweisen zu können.
Wie kann ich als Entscheider die Umsetzungskosten der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V optimieren?
Zur Kostenoptimierung bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V empfehlen wir folgende Strategien: 1) Priorisieren Sie Maßnahmen nach Risikobewertung und Compliance-Relevanz. 2) Nutzen Sie Synergien mit bestehenden Systemen und anderen Compliance-Anforderungen. 3) Implementieren Sie einen phasenweisen Ansatz mit klarer Budgetplanung. 4) Evaluieren Sie Cloud-basierte Lösungen, die geringere Anfangsinvestitionen erfordern. 5) Investieren Sie in Mitarbeiterschulungen, um interne Ressourcen effektiv zu nutzen. 6) Wählen Sie einen erfahrenen Beratungspartner mit Festpreisangeboten für Planungssicherheit. Unsere Executive-Beratung bietet eine ROI-Analyse, die sowohl direkte Kosten als auch langfristige Einsparungen durch Risikominimierung berücksichtigt.
Welche Rolle spielt die IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V bei Praxisübernahmen oder -verkäufen?
Bei Praxisübernahmen oder -verkäufen ist die Compliance mit der IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V ein kritischer Faktor: 1) Für Verkäufer kann nachgewiesene Compliance den Praxiswert steigern und Haftungsrisiken nach dem Verkauf minimieren. 2) Für Käufer stellt eine nicht-konforme Praxis ein erhebliches Risiko dar, das zusätzliche Investitionen erfordert und den Kaufpreis beeinflussen sollte. 3) Im Rahmen der Due Diligence sollte der Compliance-Status detailliert geprüft werden. 4) Übergabeverträge sollten klare Regelungen zur Verantwortung für bestehende Compliance-Lücken enthalten. Unsere M&A-Beratung für Praxen unterstützt Sie mit spezialisierten Due-Diligence-Prüfungen und strategischer Beratung zur Optimierung Ihrer Verhandlungsposition.
Wie kann ich als Führungskraft die IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V meinen Mitarbeitern vermitteln?
Als Führungskraft ist Ihre Kommunikationsstrategie entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung: 1) Verdeutlichen Sie die strategische Bedeutung und persönliche Relevanz für jeden Mitarbeiter. 2) Kommunizieren Sie klar die Konsequenzen bei Nichteinhaltung, sowohl für die Praxis als auch für Patienten. 3) Etablieren Sie eine positive Sicherheitskultur durch Ihr Vorbildverhalten. 4) Implementieren Sie ein strukturiertes Schulungsprogramm mit regelmäßigen Updates. 5) Schaffen Sie klare Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner. 6) Fördern Sie offene Kommunikation über Sicherheitsbedenken ohne Schuldzuweisungen. Unsere Executive-Schulungen vermitteln Führungskräften die notwendigen Kommunikationsstrategien und Change-Management-Kompetenzen für eine erfolgreiche Implementierung.